Kühlmittel Ölcocktail

  • Hallo,

    ich habe vor drei Tagen einen BMW X1, Baujahr 2011, gekauft. Im Inserat wurde das Fahrzeug als „lückenlos scheckheftgepflegt“ sowie „technisch und optisch 1A“ beschrieben.


    Da ich selbst als Frau keine große Fachkenntnis im Bereich Kfz habe, habe ich das Fahrzeug lediglich äußerlich begutachtet und anschließend gekauft. Eine tiefergehende Prüfung oder Diagnose konnte ich nicht durchführen.


    Bereits kurz nach der Übergabe traten jedoch erhebliche Mängel auf:


    Das Fahrzeug roch stark nach Öl.


    Im Kofferraum befanden sich zwei unterschiedliche Motoröle sowie eine mit „Kühlmittel“ beschriftete Wasserflasche.


    Auf der Fahrt zur Zulassungsstelle erschien die gelbe Ölkontrollleuchte.



    Daraufhin suchte ich sofort eine Werkstatt auf. Dort wurden folgende Arbeiten durchgeführt (Rechnung: ca. 1.000 €):


    Ölwechsel inkl. Filter


    Austausch von Zündkerzen und Bremsflüssigkeit


    Kühlmittelwechsel


    Drucktest



    Die Werkstatt teilte mir mit, dass der Vorbesitzer offenbar verschiedene Motoröle vermischt eingefüllt hatte. Zudem wurde mir geraten, nach ca. 500 km erneut einen Ölwechsel durchführen zu lassen.


    Aktuell bestehen weiterhin Probleme:


    Starker Ölgeruch beim Starten und Fahren


    Weißer Rauch aus dem Auspuff


    Scheckheftpflege endet 2019, entgegen der Zusicherung im Inserat (keine lückenlose Historie)



    Aus den Unterlagen geht lediglich hervor, dass 2019 die Lichtmaschine gewechselt wurde. Zudem gab es damals bereits einen Hinweis des TÜV auf Motorölfeuchte.


    Der Verkäufer lehnt jegliche Verantwortung ab und verweist darauf, dass Inserat und Kaufvertrag „zwei verschiedene Dinge“ seien.


    Meine Fragen:


    1. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, das Fahrzeug zurückzugeben oder eine Minderung des Kaufpreises sowie Ersatz der Werkstattkosten zu verlangen?



    2. Handelt es sich hier um einen Sachmangel (arglistige Täuschung durch falsche Angaben im Inserat)?



    3. Besteht aufgrund der Symptome (Ölgeruch, weißer Rauch) die Gefahr eines größeren Schadens, z. B. Zylinderkopfdichtung oder Motorschaden?




    Mir ist bewusst, dass keine Ferndiagnose möglich ist, dennoch möchte ich eine Einschätzung, ob eine Rückabwicklung rechtlich Aussicht auf Erfolg hätte.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • Die ganzen rechtlichen Themen kann dir nur ein Anwalt beantworten. In Foren findest du zuviele "Ansichten" und "Meinungen" von Moechtegernexperten.

    Um was fuer einen X1 handelt es sich ueberhaupt genau?

    Benziner?

    Diesel?

    Laufleistung usw.?


    Wenn du den von privat gekauft hast, dann wird es erfahrungsgemaess schwierig, langwierig und auch u.U. teuer Anspreuche gelten zu machen. Ich hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung!?!


    Wegen des Oelgeruches kannst du selbst nur mal die Haube oeffnen und nachsehen, ob eventuell jemand beim Oelwechsel rumgekleckert hat und Oel auf im Betrieb heiss werdende Bauteilen gelaufen ist.


    Da du das ganze aber in einer, hoffentlich faehigen, Werkstatt hast durchfuehren lassen, haben die fuer die Reparatur eine Gewaehrleistung. Also wenn du selber nichts findest, heisst dies fuer dich, ab zurueck in die Werkstatt und pruefen lassen. Mangelndes oder falsches Motoroel kann zu kapitalen Motorschaeden fuehren.

  • Hallo Benny ,

    vom Prinzip hat der Verkäufer wohl Recht , das Kaufvertrag und Annonce 2 verschiedene Sachen sind. Allerdings solltest du dir den Kaufvertrag mal genau anschauen. Desweiteren muss dir der Händler eine Garantie zusichern.

    Suche bitte auch einmal nach www. mangel-autokauf.de/informationen/voraussetzungen . Das ist sehr interessant.


    Lieben Gruß Ralf

  • Hallo,

    erstmal danke für die freundlichen Antworten.

    Genau das eine ist das juristische das kann ich über die Rechtsschutz klären.

    Was mir aber momentan mehr Kopf macht ist, was treten hier für folgeschäden auf wenn das Auto nach wie vor den gleichen Probleme anzeigt wie gestern vor dem Ölwechsel. Bei Abholung des Fahrzeugs hat der Mechaniker auch sofort gesagt was dafür ein ölcocktail drin war... Warum qualmt der immer noch also jetzt nicht unbedingt sehr stark aber wie weiße Rauch. Ich wurde gefragt aber es riecht nicht süß sondern eher nach Öl. Ich habe einfach Hoffnung dass es vielleicht wirklich noch irgendwie Verschmutzungen da Innenraum sind die vielleicht stinken aber dann würde er ja nicht so weiß rauchen? 🙈

    Wenn es sich nämlich doch auf eine zylinderkopfdichtung Problem rausläuft das wäre das Auto ja gar nicht wert. Vermute ich zumindest. Der Wagen ist ein Benziner und hat ca 130.000 km

  • Fahr zurueck in die Werkstatt und schildere das Problem. Das muss durch Fachpersonal geklaert werden. Da es sich nicht um einen Diesel zu handeln scheint, kann hier auch keine AGR Undichtigkeit vorliegen.


    Hast du den Wagen vpn Privat oder von einem Haendler?

  • Er ist wieder in der Werkstatt, jetzt bei BMW direkt.

    Der CO2 Test war negativ. Aber der Motor würde definitiv Öl verbrennen. Woher kann er aber nur sagen wenn die Kurbelwelle? ausgebaut wird, was aber ca 1000 € veranschlagt. Es können viele Ursachen dahinter stecken.

    Habe das Auto von privat, aber der lässt nicht mit sich reden.

    Jetzt höre ich natürlich die ganze Zeit dass man als Frau halt auch kein Auto kaufen soll von privat wenn man keine Ahnung hat. .ja stimmt wohl auch

  • Jetzt höre ich natürlich die ganze Zeit dass man als Frau halt auch kein Auto kaufen soll von privat wenn man keine Ahnung hat. .ja stimmt wohl auch

    Klischeedenken ... einfach ignorieren. Gut ist schonmal, dass er jetzt bei BMW steht. Die sollten wissen wie vorzugehen ist. Des Weiteren ist es jetzt fuer dich wichtig, relativ zuegig deine Rechtschutzversicherung zu kontaktieren und den Sachverhalt zu erklaeren und deinen Wunsch zu aeussern, gegen den Verkaeufer eventuell zu klagen. Dann sollte von denen das OK fuer einen Anwalt kommen und das waere dann asap dein naechster "Gang". Dir muss allerdings klar sein, dass das jetzt, so du gegen den Verkaeufer angehen willst, etwas langwieriges mit eventuellem Nutzungsverbot des KFZs werden kann.