Hallo,
ich habe vor drei Tagen einen BMW X1, Baujahr 2011, gekauft. Im Inserat wurde das Fahrzeug als „lückenlos scheckheftgepflegt“ sowie „technisch und optisch 1A“ beschrieben.
Da ich selbst als Frau keine große Fachkenntnis im Bereich Kfz habe, habe ich das Fahrzeug lediglich äußerlich begutachtet und anschließend gekauft. Eine tiefergehende Prüfung oder Diagnose konnte ich nicht durchführen.
Bereits kurz nach der Übergabe traten jedoch erhebliche Mängel auf:
Das Fahrzeug roch stark nach Öl.
Im Kofferraum befanden sich zwei unterschiedliche Motoröle sowie eine mit „Kühlmittel“ beschriftete Wasserflasche.
Auf der Fahrt zur Zulassungsstelle erschien die gelbe Ölkontrollleuchte.
Daraufhin suchte ich sofort eine Werkstatt auf. Dort wurden folgende Arbeiten durchgeführt (Rechnung: ca. 1.000 €):
Ölwechsel inkl. Filter
Austausch von Zündkerzen und Bremsflüssigkeit
Kühlmittelwechsel
Drucktest
Die Werkstatt teilte mir mit, dass der Vorbesitzer offenbar verschiedene Motoröle vermischt eingefüllt hatte. Zudem wurde mir geraten, nach ca. 500 km erneut einen Ölwechsel durchführen zu lassen.
Aktuell bestehen weiterhin Probleme:
Starker Ölgeruch beim Starten und Fahren
Weißer Rauch aus dem Auspuff
Scheckheftpflege endet 2019, entgegen der Zusicherung im Inserat (keine lückenlose Historie)
Aus den Unterlagen geht lediglich hervor, dass 2019 die Lichtmaschine gewechselt wurde. Zudem gab es damals bereits einen Hinweis des TÜV auf Motorölfeuchte.
Der Verkäufer lehnt jegliche Verantwortung ab und verweist darauf, dass Inserat und Kaufvertrag „zwei verschiedene Dinge“ seien.
Meine Fragen:
1. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, das Fahrzeug zurückzugeben oder eine Minderung des Kaufpreises sowie Ersatz der Werkstattkosten zu verlangen?
2. Handelt es sich hier um einen Sachmangel (arglistige Täuschung durch falsche Angaben im Inserat)?
3. Besteht aufgrund der Symptome (Ölgeruch, weißer Rauch) die Gefahr eines größeren Schadens, z. B. Zylinderkopfdichtung oder Motorschaden?
Mir ist bewusst, dass keine Ferndiagnose möglich ist, dennoch möchte ich eine Einschätzung, ob eine Rückabwicklung rechtlich Aussicht auf Erfolg hätte.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.