Auslauf der Garantie - weitere Reparatur über Kulanz?

  • Hallo...


    Ich würde mal gern eure Meinung hören, da ich gerade nach dem Telefonat mit meiner BMW Werkstatt etwas überrascht und auch verärgert bin.


    Zur Geschichte:


    Ich habe den X1 im August 2013 dort gekauft. Bj. 03/2012 - also Orig. Garantie bis 03/2014.


    Im Dezember `13 war ich in der Werkstatt, weil mir der Außenspiegelmotor getauscht wurde, da dieser defekt war. Da ich vorOrt war, hatte ich auch das Knacken im Armaturenbrett angesprochen. Also wurde auch die A-Säule demontiert, unterlegt etc.
    Es war ein paar Wochen ruhe, dann fing es wieder leicht an. Im Februar ´14, vor Ablauf der Garantie habe ich den 12-Punkte Check machen lassen, und auch gleichzeitig nochmal das Knacken aus dem Armaturenbrett angesprochen.
    Aussage vom Personal - Ein leichtes knacken bei Temperaturänderungen wäre normal, ich solle es weiter beobachten. Die Werkstatt hat an dem Tag also nichts mehr an der A-Säule bzw. dem Armaturenbrett gemacht.
    Nun habe ich heute bei BMW angerufen, um einen Termin zu vereinbaren, da das Knacken mittlerweile durchgehend laut ist, und ich es sogar durch leichtes ziehen und drücken des Armaturenbretts simulieren kann. Nun ist es April, ich bin einen Monat aus der Garantie.


    Dann die Antwort am Telefon:
    Wenn das Armaturenbrett Aus,- und Eingebaut werden muss, benötigt die Werkstatt ca. 2 Tage. Ein Leihwagen gibt es nicht, da innerhalb der Kulanz nicht vorgesehen. Die Kosten müsste ich evt. tragen, da die Werkstatt nur einen Kulanz Antrag stellen kann, und nicht sicher ist, ob dieser Genehmigt wird!?


    Ich fühle mich jetzt ein wenig verarscht! Der Fehler wurde in der Garantie angesprochen und auch 1x versucht zu beheben. Mit der Zeit wurde es jetzt immer Lauter, weshalb ich das jetzt wieder angesprochen bzw. Repariert haben möchte. Da ich jetzt einen Monat aus der Garantiezeit bin, soll ich es nun Plötzlich selber zahlen???



    Was meint Ihr? Kann doch nicht richtig sein. Ich lasse den BMW doch jetzt nicht 2 Tage in der Werkstatt - ohne Leihwagen, und bekomme nachher evt. die dicke Rechnung! :cursing: :cursing:

    Einmal editiert, zuletzt von X1-Sven ()

  • Hallo Sven,


    hilft DIr jetzt nicht wirklich, aber ich hatte ein ähnliches Erlebnis mit meiner Haustür:
    Während der Gewährleistung (Garantie ist freiwillig..) ein Schleifen bemängelt, das je nach Temperatur auch wieder verschwand.
    Irgendwann dann mal die Leute kommen lassen und eine Rechnung erhalten: Die 4ma war inzwischen konkurs, die Tochter des ex Inhabers hat unter gleichem Namen weiter gemacht und war nun Vertragspartner.


    Fazit: Alles schriftlich festhalten und möglichst umgehend erledigen lassen. Im Zweifel einen Tag vor Auslauf der Garantie beim :D beauftragen..
    Was den Leihwagen angeht, so kann ein guter Händler das bestimmt auch ohne München regeln - als Probefahrt oder so..


    Viel Erfolg wünscht
    Der Onkel

    :thumbup: Abgeholt am 28.08.13 in der BMW Welt
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  • Habe weder mit Garantie/Kulanz und auch Kundendienstersatzwagen bei der NL Bremen jemals


    irgendwelche Probleme oder Zickereien gehabt - Service ist o.k.


    Wende dich an deinen Verkäufer - meistens kann der einen Poolwagen loseisen. Und bei "schlechter"


    Behandlung des Kunden durch den Service kann Der auch ein wenig Druck ausüben.

  • von Sven :Ich fühle mich jetzt ein wenig verarscht! Der Fehler wurde in der Garantie angesprochen und auch 1x versucht zu beheben. Mit der Zeit wurde es jetzt immer Lauter, weshalb ich das jetzt wieder angesprochen bzw. Repariert haben möchte. Da ich jetzt einen Monat aus der Garantiezeit bin, soll ich es nun Plötzlich selber zahlen???


    Ein guter Händler dürfte anders reagieren und seinem Kunden helfen.
    Die Garantie/Gewährleistung läuft lt. Gesetz eigentlich weiter, da der Fehler nicht abgestellt wurde.

    Grüssle vom Siegerländer


    SORRY wenn wem was nicht passt.
    und meine K 1200 S macht von 0 auf 200 in 7,8 sec. :thumbup:

  • von Sven :Ich fühle mich jetzt ein wenig verarscht! Der Fehler wurde in der Garantie angesprochen und auch 1x versucht zu beheben. Mit der Zeit wurde es jetzt immer Lauter, weshalb ich das jetzt wieder angesprochen bzw. Repariert haben möchte. Da ich jetzt einen Monat aus der Garantiezeit bin, soll ich es nun Plötzlich selber zahlen???


    Ein guter Händler dürfte anders reagieren und seinem Kunden helfen.
    Die Garantie/Gewährleistung läuft lt. Gesetz eigentlich weiter, da der Fehler nicht abgestellt wurde.

    so sehe ich es auch. Der Fehler war bekannt und nicht behoben.
    Bsp. 2 Tage vor Garantieablauf fahre ich in die Werkstatt, der Elektrische Sitz ist kaputt. Die Reparieren mir den, und sagen alles ok. Ich hole den Wagen ab, funktioniert einen Tag und wieder kaputt. Nun bin ich 2 Tage aus der Gewährleistung raus und soll es selber zahlen? <--- Nur ein Beispiel...

  • Hallo, bei mir wurden vor Ablauf der Gewährleistung beide Außenspiegel repariert. Die Spiegel machten laute Geräusche und erhielten ein Gleitmittel.
    Wie ich es erwartet hatte, tauchte dieser Fehler nach kurzer Zeit wieder auf. Obwohl zu diesem Zeitpunkt die 2 Jahresfrist abgelaufen war, wurden mir beide Spiegel auf Kulanz ersetzt. Jetzt ist alles gut. Hätte ich länger gewartet, hätte mich der Spaß ca. 1200EUR gekostet.


    Viele Grüße :auto:

  • von Sven :Ich fühle mich jetzt ein wenig verarscht! Der Fehler wurde in der Garantie angesprochen und auch 1x versucht zu beheben. Mit der Zeit wurde es jetzt immer Lauter,

    Deine erste Aussage war anders. Dananch war der Fehler im Dezember erstmal behoben, kam aber im Februar zurück. Es war eben nicht so, dass du 2 Tage später wieder auf der Matte standst. Selbst wenn es für Dich wie der gleiche Vorgang aussieht - er ist es nicht. Formal hättest Du noch in der Garantiezeit hinfahren müssen und der (ggf. neue) Fehler von BMW akzeptiert werden müssen- wann dann die Reparatur stattfindet, wäre egal.


    Ansonsten ruft jeder 1 Monat vor Garantieende an und meldet x "Mängel", die er dann beobachten soll - und wenn es 1 Jahr später kaputt geht, beruft er sich auf Garantie. Das kann auch nicht der Sinn der Sache sein.


    I.d.R. ist BMW im 3. Jahr noch recht kulant. Warts doch erstmal ab. Den Leihwagen wirst Du allerdings ziemlich sicher bezahlen müssen.


    im übrigen nebenbei: Es handelt sich NICHT um einen Fall von gesetzlicher Gewährleistung sondern von Garantie innerhalb des "BMW Qualitätsbriefs". Denn sonst wäre (das ist bereits nach 6 Monaten der Fall) die Beweislast auf Deiner Seite, dass der Fehler schon bei Kauf vorhanden war. Und den wirst Du kaum erbringen können. Das heisst aber auch, dass die Regeln für solche "Kettenreklamationen" von BMW aufgestellt werden, nicht vom Gesetzgeber.



    Amen