Hallo Jessica,
so das Auto von einem offiziellen Haendler ist, hast du eine einjaehrige Gewaehrleistung auf das Fahrzeug ab Kaufdatum vom Haendler. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Zeit ein Defekt vom Verkaeufer behoben werden MUSS. Das ist gesetzlich geregelt und aus der Nummer kommt auch kein Haendler raus. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein auftretender Mangel bereits beim Verkauf vorhanden war und deswegen auf Verkaeuferkosten repariert werden muss. Nach den sechs Monaten gilt die s.g. Beweislastumkehr und der Kaeufer muss nachweisen, dass der Defekt bereits beim Verkauf vorhanden war. Das ist aber eigentlich fast immer unmoeglich.
Da du deinen aber erst vier Monate besitzt, muss der Verkaeufer auf seine Kosten die ZV reparieren. Lass dir nichts anderes erzaehlen und weise ihn sonst ruhig mal auf seine Gewaehrleistung hin und lasse ruhig mal das Wort Rechtschutzversicherung und Anwalt fallen. Das alleine bewirkt schon manchmal Wunder.