Da könnte man einen zumindest zeitlichen Zusammenhang zu sehen, oder?
Ich wäre da als erstes nicht im Forum unterwegs, sondern würde dezent in der Werkstatt nachfragen, wie das kommt.
Da bin ich ganz deiner Meinung .
Da könnte man einen zumindest zeitlichen Zusammenhang zu sehen, oder?
Ich wäre da als erstes nicht im Forum unterwegs, sondern würde dezent in der Werkstatt nachfragen, wie das kommt.
Da bin ich ganz deiner Meinung .
Das kommt darauf an.Wenn die Radlager zu sehr bei der Instandsetzung der Bremsen beidseitig malträtiert wurden, kann des schon mal passieren.
Da hast du natuerlich Recht aber das waere schon heftig und ich persoenlich wuerde mich dann fragen, was fuer Mechaniker da dran waren .
Du koenntest z.B. beim drehen mit der Hand hoeren, ob irgendetwas schleift (z.B. deine Handbremse) und wenn man es dann schneller dreht, es zu eventuell zu deinem Geraeusch werden koennte. Ein defektes Radlager macht sich auch nicht immer mit "Ruehrgeraeuschen" bemerkbar und wenn es schon spuerbar wackelt hast du andere Sorgen als Geraeusche. Von Abrieb habe ich uebrigens garnix geschrieben. Reifen haben i.d.R. Profilbloecke die beim fahren "walgen". Je nach Profildesign hat die Geometrie mehr oder weniger Einfluss auf dieses Verhalten und deswegen ist der gleiche Reifen auf dem einen Auto manchmal lauter als auf einem anderen.
Beide Radlager gleichzeitig ist wohl eher unwahrscheinlich. Ich wuerde mal den Wagen hinten einzeln hochbocken, die Bremse loesen und das Rad von Hand drehen. Das sollte das Lokalisieren des Geraeusches vereinfachen. Desweiteren hat dein Wagen hinten andere Fuelldruecke und auch eine andere Geometrie der Achse. Da kann es schon sein, dass die Gummis vorne ruhig laufen aber hinten, bedingt durch den erhoehten Sturz, mehr auf der Innenkante "radieren" und das halt mehr Laerm macht.
Nicht unbedingt. Wenn der Haendler halbwegs nett ist, dann kann man auch zu einem anderen in der Naehe gehen und die beiden rechnen dann untereinander ab. Vorher aber das ok geben lassen !
Kann das vielleicht alles mit einer nicht richtig entstoerten Lichtmaschine zusammenhaengen ?
Hallo Jessica,
so das Auto von einem offiziellen Haendler ist, hast du eine einjaehrige Gewaehrleistung auf das Fahrzeug ab Kaufdatum vom Haendler. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Zeit ein Defekt vom Verkaeufer behoben werden MUSS. Das ist gesetzlich geregelt und aus der Nummer kommt auch kein Haendler raus. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein auftretender Mangel bereits beim Verkauf vorhanden war und deswegen auf Verkaeuferkosten repariert werden muss. Nach den sechs Monaten gilt die s.g. Beweislastumkehr und der Kaeufer muss nachweisen, dass der Defekt bereits beim Verkauf vorhanden war. Das ist aber eigentlich fast immer unmoeglich.
Da du deinen aber erst vier Monate besitzt, muss der Verkaeufer auf seine Kosten die ZV reparieren. Lass dir nichts anderes erzaehlen und weise ihn sonst ruhig mal auf seine Gewaehrleistung hin und lasse ruhig mal das Wort Rechtschutzversicherung und Anwalt fallen. Das alleine bewirkt schon manchmal Wunder.