Moinsen....
....in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahzeugschein alt) sind bei mir beispielsweise ausschließlich 17" 225/50 eingetragen,
obwohl das Fahrzeug ab Werk mit 18" ausgeliefert wurde. Wichtig - und damit maßgebend ist ausschließlich die
EU-Übereinstimmungsbescheinigung/Konformitätserklärung - dort steht jede vorgesehene und mögliche Kombination drin.
Ich führe dieses Dokument in Kopie bei den Fahrzeugunterlagen ständig mit - das hilft unwissenden Ordnungshütern auf die Sprünge.....