Reifengröße

  • Wenn die zusätzliche Spurverbreiterung nicht im Felgengutachten aufgeührt ist, wird u.U. eine Änderungsabnahme wohl nötig werden. ISt alles abhängig von vorhandenen Papieren zu den Felgen und den Spurplatten (ABE vorhanden mit gelisteten Frendfelgen?).


    Beim Scheibentönen gibt es auch gewisse Grenzen, die eingehalten werden müssen, insbesondere müssen die Folien eine im verbauten Zustand sichtbare Zulassung haben.


    Wobei sich mir die Sinnhalftigkeit der Massnahmen bei einem X1 (Hoher Schwerpunkt, kein Sportwagen) nicht wirklich erschliesst. Wenn die Reifen weiter nach aussen wandern, kann das auch dem bereits mit Serienreifen ungleichmässigen Verschleissbild der Reifen (innen stärker abgefahren) nicht zuträglich sein. 19 Zoll macht eine niedrige Reifenflankenhöhe nötig, die mir bei jedem höheren Bordstein schon nicht gut tat (auch ein Grund, warum ich schweissausbruchverhindernde und kostensparende 17er fahre).

  • Hallo Waschbaer,

    du kannst dir sicher sein , das ich mit 62 Jahren weiß, was ich tue. Ich schraube schon über 40 Jahre an Autos, und kenne auch deren Gesetzeslage.


    Ob es nun gegen deine Sinnhaftigkeit ist oder nicht , ist mir so ziemlich egal. Ich muss damit zurecht kommen. Wenn du es nur mit 17 Zoll schaffst zu fahren , dann ist das so. Ich fühle mich ganz wohl bei 19 Zoll Rädern. Und das tatsächlich bei 2500 km im Monat . Es ist weder mein erster BMW, noch mein erster Umbau.


    Zu den Spurplatten, die werden gesondert in einem Änderungsgutachten eingetragen. Und dies tatsächlich , unabhängig von der Eintragung der Rad/ Reifen Kombination, die eingetragen ist , mit § 21 möglich.



    Lieben Gruß Ralf