Beiträge von Taxidriver

    So kommt man nicht weiter ;)


    Um dir etwas genaueres sagen zu können brauchen wir die genaue Bezeichnung und Größe der Felge samt ET.
    Aber besten aber direkt ein link zur Felge, dann kann man ins Gutachten schauen, welche Auflagen für die jeweiligen Reifengrößen bestehen. Im Gutachten steht dann auch drin ob die Felgen/Reifenkombi ohne Eintragung gefahren werden darf.


    Da es sich um eine Nachrüstfelge handelt ist BMW bei der ggf Eintragung oder ABE und den Reifengrößen aussen vor.
    In deinen Fall wäre BBS der "Ansprechpartner".

    Pauschal läßt sich deine Frage nicht beantworten ;) , dafür fehlen noch einige Details.
    Felge ist nicht gleich Felge, jeder Felge kann andere Auflagen haben bei gleicher Größe.


    Aber du wirst ja sicherlich das dazugehörige Gutachten der Felge haben, dort stehen die erforderlich Auflagen drin die zu prüfen und einzuhalten sind.


    Zu jeder Reifengröße wird es geänderte Auflagen geben, einfach mal durchlesen ;) . Zu den Abkürzungen der Auflagen ( zb. A01 = Abnahme durch einen Prüfer) gibt es im Gutachten auch immer die dazugehörige Erklärung


    Mir ist neulich aufgefallen, daß nach abstellen des Motors der Lüfter noch nachgelaufen ist, obwohl ich nicht viel gefahren bin.


    Hat jemand von Euch die schon mal bemerkt?

    Ja, das hatte ich auch schon.


    Bei mir wurde der Partikelfilter gerade freigebrannt und ich hatte kurz vor Abschluß der Regeneration den Wagen abgestellt. Man konnte die enorme Hitze die vom vorderen Unterboden aufstieg merken und die Verbrennungsrückstände riechen.

    Komisch finde ich allerdings, das man auf den Felgen (18" bzw 19") 235/40 bzw. 235/35 Reifen laut Angaben von BBS fahren darf. Das irritiert mich nun ein wenig.
    Haben die sich vertan oder stimmt das? Da ich Sommerreifen suche, wären die 235 auf 19 Zöllern eine klasse Alternative.

    Hallo


    Habe mir mal gerade das Gutachten der SR angeschaut.


    235/35 19 darfst du fahren.


    Wichtige Auflagen sind:


    OA1: Reifendrucksystem muß falls vorhanden funktionieren.
    A02: Räder müssen beim TÜV abgenommen und eingetragen werden.
    A12: Schneeketten nicht möglich.


    Alle anderen Auflagen hat der Reifenhändler zu beachten, zb Ventile, Gewichte, Befestigungsmaterial usw.


    Es muss natürlich der richtige Querschnitt sein...bei 17" müssen es 55er sein, bei 18" 45er. Der Querschnitt der Reifen ist ja auch das,was den Zollumfang wieder ausgleicht...deswegen braucht man auch kein Anpassung des Tacho.

    Nicht ganz richtig ;)


    In 17 Zoll ist die Reifengröße 225/50 17 (nicht 55) und bei 18 Zoll 225/45 18, wobei der Querschnitt die Flankenhöhe in Prozent von der Reifenbreite ist.