Beiträge von Fliegenfranz

    Ich halte 1x pro Jahr mit Alu-Chrom Spray drauf und es sieht wieder aus wie neu!
    Funktioniert übrigens auch super bei mit Flugrost übersäten Radnaben und Bremssätteln

    Nun, ich denke nicht, dass das bei Mercedes Stand der Technik ist. Warum sich das Dein Arbeitskollege gefallen lässt...?
    Es bringt also nichts, nach unten zu den vermeindlich Schlechteren zu schauen.



    Die Technik

    Geschwindigkeit und zurückgelegte Wegstrecke ergeben sich zunächst einmal aus der Umdrehungszahl des Autorades auf der Fahrbahn. Die weitere Umsetzung ins Instrument erfolgte bis in die 90er Jahre mittels biegsamer Welle ("Tachowelle"; mit Abnahme der Drehzahlinformation über den Radantrieb vom Getriebe). Weitgehend durchgesetzt haben sich mittlerweile elektronische Systeme - hier liefern Sensoren an den Laufrädern die Informationen. Die Darstellung der Werte kann sowohl über ein Zeiger-Instrument als auch digital mittels Flüssigkeitskristallen erfolgen.


    Faktoren, die die Anzeigegenauigkeit beeinflussen


    Die wesentliche Ursache für einen recht großen Spielraum in der Anzeigegenauigkeit ist beim Reifen zu suchen - und der liefert ja, wie erwähnt, durch seine Umdrehung das Ausgangssignal. Produktionstechnisch ist im Reifenbau beim "Abrollumfang" ein Toleranzbereich von + 1,5 % bis - 2,5 % vom sog. Nennmaß zulässig. In derselben Größenordnung liegt dann auch die Geschwindigkeitsabweichung am Instrument - je kleiner der Reifenumfang, desto schneller dessen Drehzahl, desto mehr zeigt auch der Tacho an. Der Abrollumfang verändert sich zwangsläufig auch über den Reifenverschleiß: Eine um 3 mm reduzierte Profiltiefe kann zu 1 % Abweichung führen, auch der Reifenluftdruck sowie der "Schlupf" zwischen Reifen und Fahrbahn können sich messbar auswirken.


    Gesetzliche Vorschriften


    Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39). Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.

    Da ich kein Panoramadach habe, sitzt die Leuchteneinheit bei mir zentral hinten in der Dachmitte.
    Die Lampen der Leseleuchten dürften identisch zu Vorne zu wechseln sein. Was die hintere Innenraumbeleuchtung angeht, so müsste hier jemand Auskunft geben der auch über das Glasdach verfügt.