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Hallo Geh ans polieren mit der Maschine nicht ganz so bedenkenlos dran, der Lack ist schneller ruiniert als man denkt. Lese dazu in den einschlägigen Foren wo es um Autopflege geht, dort gibts auch Tipps zu Maschinen deren Handhabung und die passenden Mittel. http://www.fahrzeugpflegeforum.de/index.php http://www.autopflegeforum.eu/forum/
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So kommt man nicht weiter Um dir etwas genaueres sagen zu können brauchen wir die genaue Bezeichnung und Größe der Felge samt ET. Aber besten aber direkt ein link zur Felge, dann kann man ins Gutachten schauen, welche Auflagen für die jeweiligen Reifengrößen bestehen. Im Gutachten steht dann auch drin ob die Felgen/Reifenkombi ohne Eintragung gefahren werden darf. Da es sich um eine Nachrüstfelge handelt ist BMW bei der ggf Eintragung oder ABE und den Reifengrößen aussen vor. In deinen Fall wäre…
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Pauschal läßt sich deine Frage nicht beantworten , dafür fehlen noch einige Details. Felge ist nicht gleich Felge, jeder Felge kann andere Auflagen haben bei gleicher Größe. Aber du wirst ja sicherlich das dazugehörige Gutachten der Felge haben, dort stehen die erforderlich Auflagen drin die zu prüfen und einzuhalten sind. Zu jeder Reifengröße wird es geänderte Auflagen geben, einfach mal durchlesen . Zu den Abkürzungen der Auflagen ( zb. A01 = Abnahme durch einen Prüfer) gibt es im Gutachten au…
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(Zitat von schlauchi) Ja, das hatte ich auch schon. Bei mir wurde der Partikelfilter gerade freigebrannt und ich hatte kurz vor Abschluß der Regeneration den Wagen abgestellt. Man konnte die enorme Hitze die vom vorderen Unterboden aufstieg merken und die Verbrennungsrückstände riechen.
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Nur mal zur Info Wolfermann hat den Wagen schon längst wieder verkauft, wie man in anderen Foren lesen kann. Er ist nicht nur mit seinen X1 Fahrwerkstechnisch unzufrieden, sondern mit allen anderen Marken auch. Egal ob Porsche, Mazda, Audi, BMW dran steht er hat/hatte immer was dran zu merkeln.
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(Zitat von Falco96) Hallo Habe mir mal gerade das Gutachten der SR angeschaut. 235/35 19 darfst du fahren. Wichtige Auflagen sind: OA1: Reifendrucksystem muß falls vorhanden funktionieren. A02: Räder müssen beim TÜV abgenommen und eingetragen werden. A12: Schneeketten nicht möglich. Alle anderen Auflagen hat der Reifenhändler zu beachten, zb Ventile, Gewichte, Befestigungsmaterial usw.